Auf dieser Seite erläutern wir detailliert den Ablauf des Verfahrens.
Für einen Erstkontakt füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus oder melden sich telefonisch oder per Mail bei uns. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung. Um schnellstmöglich die anwaltliche Mahnung versenden zu können, übersenden Sie uns sämtliche benötigte Unterlagen per E-Mail oder per Fax. Der Postversand ist natürlich auch möglich.
Nach Prüfung der Unterlagen senden wir in der Regel noch am selben Tag ein außergerichtliches anwaltliches Mahnschreiben an den Schuldner, in welchem Ihr Schuldner zur unverzüglichen Begleichung der Forderung mit dem nötigen Nachdruck aufgefordert wird. Erfolgt keine Zahlung daraufhin, so setzen wir uns unmittelbar telefonisch mit Ihrem Schuldner in Verbindung.
Sie haben zunächst keine Kosten für das vorgerichtliche Verfahren zu verauslagen.
In diesem Verfahrensstadium machen wir uns ein detailiertes Bild über die finanzielle Situation Ihres Schuldners. Hierzu holen wir unter anderem eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ein. Aufgrund dieser Informationen können wir die Erfolgsaussichten eines Mahnbescheids oder einer Klage genau beurteilen.
Erfolgt weiterhin keine Zahlung, so leiten wir nach Rücksprache mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein.
Es wird zunächst ein entsprechender Antrag bei Gericht eingereicht. Dieser berücksichtigt sämtliche Zinsforderungen sowie unter anderem die Kosten unserer Beauftragung. Den Mahnbescheid beantragen wir ohne Zeitverzögerung elektronisch noch am selben Tage.
Nach Stellung des Antrages wird der Mahnbescheid dem Schuldner zugestellt. Dieser kann innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Sofern dies der Fall ist würden wir nach Rücksprache das streitige gerichtliche Klageverfahren einleiten.
Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, beantragen wir nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Dieser Vollstreckungsbescheid ist der eigentliche Vollstreckungstitel. Nach dessen Erlass hat der Schuldner wiederum die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen Rechtsmittel einzulegen.
Tut er dies, so geht das Verfahren automatisch in das gerichtliche Verfahren über. Wir werden dabei als Ihre Prozessbevollmächtigten aufgefordert, die Forderung in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. Da wir Ihren Anspruch von Beginn an betreut haben, haben wir grundsätzlich auch Kenntnis über mögliche Einwendungen oder Einreden des Schuldners und können so die Klage kurzfristig begründen, um eine Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden.
Wenn die Forderung bestritten wird und zu erwarten ist, dass auf einen Mahnbescheid direkt ein Widerspruch erfolgen wird, kann die direkte Erhebung einer Klage sinnvoller sein. Wir beraten Sie selbstverständlich zu den Erfolgsaussichten und den Kosten.
Wird auf einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid hin ein Rechtsbehelf durch den Schuldner eingelegt, lässt sich die Forderung nur durch die Überleitung in das streitige Verfahren realisieren. Auch hier beraten wir Sie zu den Erfolgsaussichten und Kosten.
Im Zwangsvollstreckungsverfahren leiten wir die Pfändung in sämtliche uns bekannten, pfändbaren Vermögenswerte ein. Wir nutzen dabei alle Informationen, die wir während des gesamten Verfahrens erhalten haben. Soweit wir Anhaltspunkte haben, prüfen wir selbstverständlich vorab, ob Vermögen vorhanden ist (z.B. mittels eines Grundbuchauszugs).
Bei fruchtloser Pfändung beantragen wir die Abgabe der eidessstattlichen Versicherung. Dies hat gravierende negative Auswirkungen für den Schuldner und führt in der Regel dazu, dass nicht einmal mehr Handyverträge abgeschlossen werden können. Häufig versucht der Schuldner daher alles, um dies zu verhindern und begleicht die Forderung.
Sollte die Forderung noch nicht vollständig erfüllt sein, überwachen wir auf Ihren Auftrag hin die Forderung bis zu 30 Jahre und versuchen diverse Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach Rücksprache erneut. Natürlich werden hierbei sämtliche angefallenen Kosten und Zinsen geltend gemacht.
Die Vollstreckung aus dem Titel ist 30 Jahre lang möglich.
Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte
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